Platziert werden dürfen alle PKW, Wohnmobile und Camper; analog zum restlichen W:O:A-Campinggelände.
Die Fahrzeuge müssen haftpflichtversichert sein, ein amtliches Kennzeichen sowie eine gültige Prüfplakette vorweisen und dürfen keine umwelt- oder gesundheitsgefährdeten Mängel aufweisen.
Fahrzeuge über 7,5 t sowie landwirtschaftliche Zugmaschinen, Traktoren oder anderes schweres Gerät sind hier nicht zugelassen.
Bedenkt außerdem bitte, dass die Parzellen direkt aneinandergrenzen und über die Parzellengröße hinaus, außer des Zufahrtweges, keine Rangierfläche zur Verfügung steht.