Aggregate dürfen grundsätzlich mitgebracht werden, solange Ihr die folgenden Sicherheitsmaßnahmen und Regeln einhaltet:
- Aggregate bis 2 kW Ausgangsleistung sind zugelassen, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind (verlieren kein Öl, o. a.).
- Der Betrieb der Aggregate ist von Mitternacht (24 Uhr) bis 9 Uhr nicht gestattet zur Vermeidung von Ruhestörung.
- Pro Fahrzeug dürfen maximal 5 l Treibstoff in Zusatztanks mitgeführt werden.
- Der Betrieb der Aggregate ist immer zu überwachen. Ein Feuerlöscher sollte für den Notfall bereitstehen.
- Es dürfen lediglich Aggregate mitgeführt werden, die den Normen der EU entsprechen.
Das Sicherheitspersonal darf die Aggregate konfiszieren und erst am Ende der Veranstaltung wieder herausgeben.