Erlaubt sind Spiritus- bzw. Gaskocher sowie Holzkohlegrills, sofern sie dazu benutzt werden, wofür sie vorgesehen sind.
Wir bitten ausdrücklich um einen vorsichtigen, vernünftigen und sachgemäßen Umgang, auch was Brennbeschleuniger beim Anzünden von Holzkohlegrills betrifft.
Weitere Regeln findet Ihr HIER.