Die folgenden Gegenstände sind auf der eigentlichen Veranstaltungsfläche verboten:
- Messer und messerähnliche Gegenstände (Nagelfeilen, Schraubenzieher, Stielkämme, Schlagringe etc.)
- Jegliche Formen von Glasbehältern (auch Parfümflaschen)
- Plastikflaschen, Camelbags (sog. Trinkrucksäcke), Kanister und W:O:A-Trinkhörner – W:O:A-Festivalbecher und faltbare Wasserflaschen sind erlaubt
- Jegliche Formen von Dosen (Getränkedosen, Haarspray, Deo, etc.)
- CS-Gas, Pfefferspray
- Videokameras und professionelle Fotokameras/Spiegelreflexkameras (Digitalkameras und Handys sind erlaubt)
- Nietenbänder mit mehr als 1 cm Spitzenlänge und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten (länger als 1,5 cm = Killernieten), Patronengürtel
- Ketten wie Fahrrad-, Motorradketten oder ähnliches (Geldbörsenketten sind erlaubt)
- Fahnenstangen und Stöcke (nur W:O:A-Fahnen mit Stangen sind erlaubt)
- Jegliche Form von pyrotechnischen Gegenständen (auch Wunderkerzen)
- Vuvuzelas, Megafone, etc.
- Rucksäcke und Taschen jeglicher Art außer Full Metal Bags (ab 2017) und Taschen bis zu einer maximalen Größe von 30 cm x 20 cm x 5 cm.
- Liquidbehälter für E-Zigaretten mit über 100 ml Fassungsvermögen (geringere Mengen und Ersatzakkus sind erlaubt)